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Angel-Informationen

Wer darf was?

Angel-Informationen

Fischen darf jeder Angler auf und an der Ostsee, der das 12. Lebensjahr erreicht hat und einen Fischereischein besitzt (mit gültiger Marke der Fischereiabgabe). Regionale Tageskarten o. ä. sind nicht erforderlich.

Urlauberfischereischein:

Bürger aus Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern können mehrmals im Jahr eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht erwerben (Kosten z. Zt. € 10,00 (pro Ausstellung) + Fischereiabgabe (ist einmalig für das jeweilige Jahr zu entrichten).

 

Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist mit 28 aufeinander folgenden Tagen vorgeschrieben. Bis zum Inkrafttreten der neuen Durchführungsverordnung gilt für Bürger aus anderen Bundesländern bei Erstausstellung derzeit noch die 40-Tage-Regelung.

 

Die Ausnahmegenehmigung erhalten Sie im

Servicebüro der Stadt Heiligenhafen
Markt 4 - 5
23774 Heiligenhafen
Tel.: 04362 - 906715

 

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

des Landes Schleswig-Holstein

Fischereiaufsicht

Am Jachthafen 4

23774 Heiligenhafen

Tel.: 04362 - 8209