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Fischen darf jeder Angler auf und an der Ostsee, der das 12.
Lebensjahr erreicht hat und einen Fischereischein besitzt (mit
gültiger
Marke der Fischereiabgabe). Regionale Tageskarten o. ä. sind nicht
erforderlich.
Urlauberfischereischein:
Bürger aus Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern können mehrmals im Jahr eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht erwerben (Kosten z. Zt. € 10,00 (pro Ausstellung) + Fischereiabgabe (ist einmalig für das jeweilige Jahr zu entrichten).
Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist mit 28 aufeinander folgenden Tagen vorgeschrieben. Bis zum Inkrafttreten der neuen Durchführungsverordnung gilt für Bürger aus anderen Bundesländern bei Erstausstellung derzeit noch die 40-Tage-Regelung.
Die Ausnahmegenehmigung erhalten Sie im
Servicebüro der Stadt Heiligenhafen
Markt 4 - 5
23774 Heiligenhafen
Tel.: 04362 - 906715
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Fischereiaufsicht
Am Jachthafen 4
23774 Heiligenhafen
Tel.: 04362 - 8209