Aktuelle Informationen zur Corona-Lage
Moin liebe Gäste und Vermieter,
die Landesregierung hat weitreichende Vorkehrungen beschlossen, um das neuartige Coronavirus einzudämmen. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein in der derzeitigen Lage finden Sie hier.
Bitte achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen sowie die empfohlenen Hygienemaßnahmen.
Im unteren Abschnitt dieser Seite finden Sie Informationen und Neuigkeiten zum Thema Corona-Virus (alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten).
WICHTIGER HINWEIS:
Liebe Gäste,
derzeit gilt in Schleswig-Holstein ein Verbot touristischer Übernachtungen.
„Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken derzeit untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie in Ihrem Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier: https://www.deutschertourismusverband.de/service/informationen-zum-coronavirus.html. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.“
Unterkünfte dürfen zu folgenden Zwecken genutzt werden:
- Zu beruflichen Zwecken
- Zu medizinischen Zwecken (z.B. Begleitung von Kindern bei einem Krankhausaufenthalt)
- Zu zwingenden sozial-ethischen Zwecken (z.B. Teilnahme an Bestattungen/Trauerfeiern)
Bleiben Sie gesund und bis ganz bald bei uns am Sonnendeck der Ostsee!
Des Weiteren gelten seit dem 25. Januar folgende neue Regelungen.
Anworten auf Häufig gestellte Fragen finden Sie im unteren Teil dieser Seite sowie auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Tourismuskodex für die Ostseeküste Schleswig-Holstein und die Holsteinische Schweiz während der Corona-Pandemie 2020/21
Präambel
Die Corona-Pandemie stellt die Tourismusregion Ostsee Schleswig-Holstein und die Holsteinische Schweiz seit Jahresbeginn 2020 vor außergewöhnliche Herausforderungen. Zum einen haben die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung dazu geführt, dass Gäste (m/w/d) bei der Erholung an der Ostseeküste und in der Holsteinischen Schweiz Einschränkungen hinnehmen müssen. Dies betrifft die Lockdown-Phase ebenso wie auch die reguläre Öffnung unter Pandemiebedingungen. Zum anderen ist der Tourismus weiterhin ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für die Region und damit für alle Menschen, die hier leben. Auch nicht im Tourismus beschäftigte Einheimische (m/w/d) profitieren insbesondere von der gut ausgebauten Infrastruktur und den vielfältigen Naherholungsangeboten.
Im Bewusstsein, dass auch das Jahr 2021 noch nachhaltig von der Corona-Pandemie bestimmt sein wird, planen die Tourismusakteure (m/w/d) unter Federführung des Ostsee-Holstein-Tourismus e.V. (OHT) den vorliegenden Tourismuskodex zu vereinbaren. Dieser soll die Interessen der Einheimischen, Gäste und Tourismusakteure gleichermaßen berücksichtigen und im Schulterschluss mit den Entscheidungsträgern (m/w/d) auf Gemeinde- und Kreisebene eine möglichst widerspruchsfreie und zielführende Maßnahmenplanung und -umsetzung sowie Kommunikation ermöglichen. Durch ein klares Bekenntnis zu den Zielen und Maßnahmen dieses Kodex soll nicht zuletzt das Vertrauen in die betreffenden Institutionen gestärkt werden.
Insgesamt setzen die Beteiligten an diesem Kodex auf eine gesunde Mischung aus Eigenverantwortung und Fremdverantwortung. Die Akteure verstehen einen erholsamen, unbeschwerten und sicheren Urlaub an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste als Teamleistung. Durch den gemeinsamen Schulterschluss aller Akteure können Kräfte und Maßnahmen gebündelt werden. Eine koordinierte und abgestimmte Strategie und Kommunikation sorgen dafür, dass die Region auch wirtschaftlich gestärkt wird und die Interessen der einheimischen Bevölkerung gewahrt bleiben.
Leitlinien
Die am Kodex Beteiligten verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohlbefinden und die Gesundheit der Gäste, Beschäftigten (m/w/d) und Einheimischen gleichermaßen zu schützen. Da die Gesundheit nicht verhandelbar ist, sind bei allen touristischen Maßnahmen die Interessen der Tourismusakteure, Gäste, Einheimischen sowie der politischen Vertretung in Einklang zu bringen. Geleitet von diesem gemeinsamen Interesse werden im Detail die folgenden Einzelmaßnahmen vereinbart:
Gastgeber (m/w/d)
- Information der Gäste über die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen vor Ort
- Benennung eines Corona-Beauftragten (m/w/d) im Betrieb als Ansprechpartner für die Gäste, Beschäftigten und Behördenvertreter(m/w/d) (z.B. auf der Internetseite)
- Einhaltung und kontinuierliche Optimierung der bewährten Sicherheits- und Hygienekonzepte mit möglichst einheitlicher digitaler Kontaktdatenerfassung (z.B. durch eine einheitliche App)
- Durchführung von Mitarbeiterschulungen und konsequenten betrieblichen Eigenkontrollen
- Nach Möglichkeit: Kulanter Umgang mit kurzfristigen Buchungsänderungen der Gäste aufgrund der Pandemielage (z.B. Gutscheine, großzügige Stornobedingungen)
Gäste
- Vorabinformation über die aktuell geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen (Mund-Nase-Schutz, Abstandsregeln etc.)
- Sensibilisierung für die Eigenverantwortung, Aufforderung zur Rücksichtnahme und Einhaltung der Maßnahmen am Urlaubsort (z.B. „Mund-Nase-Schutz tragen“)
- Nutzen des zentralen Ansprechpartners (m/w/d) im Beherbergungsbetrieb oder in der lokalen Tourismusorganisation bei Beschwerden und Hinweisen
- Nach Möglichkeit: Nutzung von Angeboten zur kontaktlosen Messung der Körpertemperatur und Schnelltestung im Verdachtsfall
Destination vor Ort
- Benennung eines zentralen Ansprechpartners (m/w/d) für Beschwerden und Hinweise in der lokalen Tourismusorganisation (z.B. auf der Internetseite)
- Sensibilisierung aller Betriebe und Beschäftigten für die jeweiligen Maßnahmenpakete und die Dynamik der Pandemiesituation
- Konsequente Überwachung der Einhaltung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen und Sanktionierung von Verstößen durch das lokale Ordnungsamt bzw. den kommunalen Sicherheitsdienst
- Kontinuierliche Abstimmung und Koordination der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Veranstaltungsplanung zwischen der Gemeinde-, Kreis- und Landesebene sowie den Tourismusakteuren (Videokonferenz, Runder Tisch etc.)
- Koordination der Sondermaßnahmen bei hohem Gästeaufkommen durch den OHT (z.B. Verweis auf den Strandfinder)
- Bereitstellung einer Meldekette und Koordination von Sofortmaßnahmen im Ereignisfall durch eine Arbeitsgruppe
Einheimische
- Berücksichtigung der Nutzungsinteressen von Einheimischen insbesondere bei hohem Gästeaufkommen (z.B. Strand, Gastronomie)
- Benennung eines zentralen touristischen Ansprechpartners in der Gemeinde und Bereitstellung einer Meldekette für Beschwerden und Hinweise
- Sensibilisierung der Einheimischen für die strukturelle Bedeutung und den Nutzen des Tourismus für die Region und die Breite der Angebote vor Ort
Wann kann ich wieder nach Heiligenhafen reisen?
UPDATE 26.01.2021: Landesregierung legt Corona-Perspektivplan für mögliche Öffnungen vor.
Welche neuen Regelungen gelten ab dem 25. Januar 2021?
Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Regelungen.
Welche Regelungen gelten für Urlaub in Deutschland?
Der Tourismus Wegweiser zeigt die relevanten Regelungen in Deutschland.
Darf ich derzeit nach Heiligenhafen reisen?
WICHTIGER HINWEIS:
Liebe Gäste, derzeit gilt in Schleswig-Holstein ein Verbot touristischer Übernachtungen.
Bleiben Sie gesund und bis ganz bald bei uns am Sonnendeck der Ostsee!
Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Regelungen.
Ich habe mich in den letzten 14 Tagen in einem ausländischen Risikogebiet oder einem inländischen Hochinzidenzgebiet aufgehalten, darf ich nach Schleswig-Holstein einreisen?
Die aktuellen Informationen der Landesregierung zu Anreisen aus dem In- und Ausland finden Sie hier. Bitte lesen Sie sich diese vor Ihrer Anreise durch.
Wo finde ich eine Übersicht der aktuellen Risikogebiete?
Auf den Seiten des Robert Koch Instituts (RKI) finden Sie die betreffenden Kreise: https://corona.rki.de
Gehen Sie dort rechts oben auf "Landkreise" und dann finden Sie farblich markiert in rot die Kreise, in denen die "Aktivität über 7 Tage/100.000 Einwohner 50" übersteigt. Sie können auch Ihren Landkreis durch einen Klick auf die Landkarte direkt auswählen. Die Angabe zur aktuellen Inzidenz steht im Info-Feld.
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de
Muss ich mich anmelden, um in Heiligenhafen an den Strand gehen zu dürfen?
Nein, eine Anmeldung für einen Strandbesuch über eine App o.ä. ist nicht erforderlich. Bitte halten Sie sich aber auch beim Strandbesuch an die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen sowie die aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln. Auch die Einhaltung des Mindestabstands ist beim Strandbesuch unbedingt zu beachten.
Haben die Tourist-Infos geöffnet?
Nein, wir haben derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Gerne können Sie uns aber telefonisch oder per Email kontaktieren. Unsere telefonischen Erreibarkeiten finden Sie hier.
Darf ich als Tagestourist nach Schleswig-Holstein kommen?
Nähere Informationen zu den Regelungen finden Sie hier.
Hat das Aktiv-Hus geöffnet?
Das Aktiv-Hus Spa sowie die Kinderspielwelt Schatzinsel sind derzeit geschlossen.
WICHTIGER HINWEIS:
Welche neuen Regelungen gelten ab dem 25. Januar 2021?
Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Regelungen.
Bitte informieren Sie sich immer tagesaktuell über die aktuellen Entwicklungen auf der Seite der Landesregierung unter
www.schleswig-holstein.de
Kann der Wohnmobilstellplatz wieder angefahren werden?
WICHTIGER HINWEIS:
Liebe Gäste, derzeit gilt in Schleswig-Holstein ein Verbot touristischer Übernachtungen.
Bleiben Sie gesund und bis ganz bald bei uns am Sonnendeck der Ostsee!
Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Regelungen.
Kann ich einen Stellplatz auf dem Wohnmobilstellplatz reservieren?
Nein, eine Reservierung ist leider nicht möglich.
Finden in Heiligenhafen derzeit Veranstaltungen statt?
Wir mussten voerst alle Veranstaltungen absagen. Wann und welche Veranstaltungen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder stattfinden, sehen Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Sind die Spielplätze geöffnet?
Ja, unsere Spielplätze sind wieder freigegeben (ausgenommen hiervon sind die Spielplätze auf der Erlebnis-Seebrücke). Bitte beachten Sie, dass auch bei der Nutzung der Spielplätze die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen sowie die Hygiene- und Verhaltensregeln gelten.
Ist die Marina Heiligenhafen geöffnet?
WICHTIGER HINWEIS:
Liebe Gäste, derzeit gilt in Schleswig-Holstein ein Verbot touristischer Übernachtungen.
Bleiben Sie gesund und bis ganz bald bei uns am Sonnendeck der Ostsee!
Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Regelungen.
Wo bekomme ich als Vermieter Informationen zu Hygienerichtlinien und Anforderungen an die Wiedereröffnung von Ferienunterkünften?
Wir haben Ihnen auf dieser Seite im Menüpunkt "Informationen für Vemieter" alle wichtigen Informationen gebündelt sowie weiterführende Links zu diesen Themen aufgelistet.
Wo bekomme ich weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen zum Thema Corona-Virus?
Wir haben Ihnen unter dem Menüpunkt "Informationen und Verordnungen der Landesregierung" die derzeit gültigen Verordnungen aufgelistet. Immer aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Website der Landesregierung. Auch hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
ℹ️ UPDATE 26.01.2021
Landesregierung legt Corona-Perspektivplan für mögliche Öffnungen vor.
Dürfen Gäste derzeit nach Heiligenhafen reisen?
WICHTIGER HINWEIS:
Derzeit gilt in Schleswig-Holstein ein Verbot touristischer Übernachtungen.
Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Regelungen.
Dokumente zum Download:
Vorlage: Bestätigung des Gastes laut Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG)
der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Quarantäneverordnung und der Corona-Bekämpfungsverordnung, verkündet am 8. Oktober 2020, in Kraft ab 9. Oktober 2020
Wichtige Information für Einreisende aus inländischen und ausländischen Risikogebieten
Vorlage Schutz- und Hygienekonzept für Vermieter
Infozettel: Allgemeine Verhaltensregeln
Infozettel: Wichtige Kontakte bei Fragen rund um das Corona-Virus
Informationen zur Wertmarke (Jahresostseecard)
Handreichung (Stand 12.5.2020)
für Tourismuseinrichtungen und Beherbergungsbetriebe im Kreis Ostholstein – Beantwortung häufiger Fragen
Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten
Orientierungshilfe Schutz- und Hygienekonzepte
Unterstützung für private Vermieter
Darf ich derzeit nach Heiligenhafen reisen?
WICHTIGER HINWEIS:
Liebe Gäste, derzeit gilt in Schleswig-Holstein ein Verbot touristischer Übernachtungen.
Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Regelungen.
Bleiben Sie gesund und bis ganz bald bei uns am Sonnendeck der Ostsee!
Allgemeine Informationen:
Infozettel: Allgemeine Verhaltensregeln
Infozettel: Wichtige Kontakte bei Fragen rund um das Corona-Virus
Öffnungszeiten des Tourismus-Service
Anreiseinformationen für Gäste der Zentralen Zimmervermittlung Heiligenhafen
ℹ️ UPDATE 26.01.2021
Landesregierung legt Corona-Perspektivplan für mögliche Öffnungen vor.
Dürfen derzeit Gäste nach Heiligenhafen reisen?
WICHTIGER HINWEIS:
Derzeit gilt in Schleswig-Holstein ein Verbot touristischer Übernachtungen.
Hier finden Sie eine Übersicht der neuen Regelungen.
Bitte informieren Sie sich immer tagesaktuell über die aktuellen Entwicklungen auf der Seite der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de
Gutscheinportal www.ostholstein-hilft.de
Hilfen für Unternehmen, Vereine und Kultureinrichtungen
Informationen zur Unterstützung für Unternehmen in Schleswig-Holstein
ℹ️ Alle Verordnungen und Erlasse finden Sie hier.
ℹ️ UPDATE 26.01.2021
Landesregierung legt Corona-Perspektivplan für mögliche Öffnungen vor.
ℹ️ UPDATE 25.01.2021
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)
Verkündet am 22. Januar 2021, in Kraft ab 25. Januar 2021
ℹ️ UPDATE 11.01.2021
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Verkündet am 8. Januar 2021, in Kraft ab 11. Januar 2021
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